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"Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft"
www.eler.niedersachsen.de
Maßnahmenkatalog für Freiwillige Vereinbarungen 2025/2026
Den Maßnahmenkatalog finden Sie hier ... weiterlesen
ANDI-Antragsverfahren 2026
Seit dem 12. März kann der ANDI-Antrag gestellt werden. Wie in den letzten Jahren können in diesem Zuge auch Maßnahmen der Ökoregeln beantragt werden. Besonders interessant ist die Ökoregel 1a, Stilllegung von Ackerflächen. Hierbei wird der erste Hektar (bei Betrieben über 10 ha Acker) oder das erste Prozent mit 1300,-€/ha ausgeglichen. Für das zweite Prozent sind es 500,-€/ha und für das dritte bis achte Prozent 300,-€/ha. Des Weiteren sollten Betriebe mit Tierhaltung prüfen, ob die Ökoregel 4 (DGL Extensivierung Betrieb), abschließbar ist. Hier wird eine Prämie von 100,-€/ha Dauergrünland ausgezahlt. Zusätzlich ist die Teilnahme an der Ökoregel 5 (Kennarten im Dauergrünland) auf vielen Flächen möglich. Hierbei müssen 4 regionaltypische Kennarten auf den Flächen vorhanden sein. Wenn Sie hier Beratungsbedarf haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Des Weiteren bitten wir Sie uns Ihre Daten im Rahmen der Antragstellung durch die Freigabe für den Wasserschutz zur Verfügung zu stellen. Dies ist notwendig, wenn Sie „Freiwillige Vereinbarungen“, im Rahmen der Kooperation abschließen möchten und um uns eine zielgerichtete Beratung zu ermöglichen.
Zudem möchten wir Sie nochmals auf den einzelbetrieblichen „Betriebscheck“ hinweisen, der als individueller Gewässerschutzplan zur Bewertung und Optimierung der Bewirtschaftung genutzt werden kann. Darin können wir Ihnen für Ihren Beitrieb, eine Zusammenfassung der wichtigsten Kennzahlen erläutern und Empfehlungen geben, wo Verbesserungen möglich und sinnvoll sind. Bitte melden Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail.
Enni-Meldung
Alle Betriebe, die in den Vorjahren verpflichtet waren, eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen, sind meldepflichtig. Diese Betriebe müssen nicht nur die Düngebedarfsermittlung erstellen, sondern im ENNI-Portal eine digitale Meldung der Düngebedarfsermittlung, der Dokumentation der Düngung (quasi die Schlagkartei) und die 170 kg Norg-Berechnung bis zum 31.03.2026 für das Jahr 2025 abgeben. Von der Melde- und Dokumentationspflicht befreit sind Betriebe <15 ha, die keinen Wirtschaftsdünger aufgenommen haben oder einen Stickstoffanfall von max. 750 kg N aus eigener Tierhaltung haben. Das bedeutet, auch Kleinstbetriebe ohne Tierhaltung werden meldepflichtig, wenn Wirtschaftsdünger/Gärrest aufgenommen wird.
Gruppenberatung 2026
Wie in den letzten Jahren auch, führen wir aktuell Gruppenberatungen im Gebiet durch. Die nächsten Termine sind am 09. und am 30. April, im westlichen Bereich um 8 Uhr, Treffpunkt „Am Herrwege 8“ in Dorste, um 11 Uhr in Barbis Treffpunkt Maschinenhalle an der „Silkeroder Straße“ und um 14 Uhr Treffpunkt „An der Oderbreite“. Bei den Beratungen werden wir von Herrn Moldenhauer zum Thema Pflanzenschutz unterstützt. Wir würden uns freuen Sie auf den Veranstaltungen begrüßen zu können.
Am 17.06.2026 findet der Feldtag „Landwirtschaft und Wasserschutz“ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Schüblingsen bei Peine statt. Auf diesem werden interessante Versuche im Zusammenhang von Wasserschutz und Landwirtschaft präsentiert (Offizielle Einladung ist angefügt).
Das seit zwei Jahren im Raum Northeim laufende Projekt Bauernhof-AG, organisiert von Landvolk NOM-OHA, kommt bald auch in den Altkreis Osterode! Ab September 2026 sollen weitere Standorte an verschiedenen Grundschulen etabliert werden. Dafür sind wir nun auf der Suche nach interessierten Betrieben, die gerne bei der Bauernhof-AG mitwirken wollen! Ansprechpartner: Malin Bracht Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0171 6446010.
Allelopathische Wirkung von Zwischenfrüchten auf Schadgräser
Aufgrund der sich in den letzten Jahren verstärkten Resistenzbildung von Schadgräser gegenüber Herbiziden nimmt deren Besatz auf vielen Flächen stark zu. Da nicht damit zu rechnen ist, dass es für diese Ungräser in den nächsten Jahren neue Herbizide geben wird, muss man andere Wege finden, um diese auf den Flächen zurückzudrängen. Ein Ansatz ist eine allelopathische Wirkung von bestimmten Kulturen, in diesem Fall Rauhafer und Buchweizen, auf die Schadgräser zu nutzen.
In diesem Versuch wurde nach der Getreideernte eine Zwischenfruchtmischung aus Buchweizen und Rauhafer auf Teilflächen von Problemstandorten ausgesät, um deren Wirkung auf die Schadgräserpopulation in der Folgezeit zu beobachten. Im Herbst erfolgte eine erste Bonitur der Flächen, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Ziel ist eine längerfristige Beurteilung über mehrere Jahre hinweg. Hierüber werden wir Sie weiter unterrichten.

Unter Allelopathie versteht man Wechselwirkungen, die durch die Abgabe von selbst produzierten oder beim Zerfall freigesetzten chemischen Verbindungen (allelochemicals) zwischen Pflanzen derselben oder verschiedener Arten, Pflanzen und Mikroorganismen bzw. Pflanzen und Pilzen induziert werden. Die chemische Ökologie beschreibt Synthese, Verteilung, Persistenz und Wirkung dieser Stoffe im Empfängerorganismus. Der Begriff geht auf den österreichischen Botaniker Hans Molisch zurück, der ihn 1937 kurz vor seinem Tode prägte und damit den gleichnamigen Wissenschaftszweig begründete.
Videos zum Thema: Beseitigung von winterharten Zwischenfrüchten und Untersaaten mit flacharbeitenden Maschinen
Los geht es mit dem Präzisionsgrubber von Treffler:
Im zweiten Video wird eine flach arbeitende Fräse von Celli vorgeführt:
Das dritte Video zeigt eine Carrier-Scheibenegge von Väderstadt mit CrossCutter Disc:
Beratung zu aktuellen Fragen
Zu aktuellen Beratungsthemen wie Düngebedarfsermittlung, ENNI, Stoffstrombilanz, GAP, GLÖZ, Ökoregeln, AUKM oder ähnlichem stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Lothar Kupsch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Telefon 0551 5488513 Knut Willamowius Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ,Telefon 0171 650 61 54 Viviane Lips Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ,Telefon 0151 5121 2284
Redaktioneller Hinweis
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 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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